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July 22, 2026

Was bedeutet die Anbindehaltung für Rinder?

Leben in Stillstand: Die Anbindehaltung

Platz- und Bewegungsmangel, Gefangenschaft, Einsamkeit und mangelhafte Unterbringung: Kühe an kurzen Ketten angebunden im Stall zu halten ist besonders grausam. Unser aktuelles Gutachten zeigt: Die Anbindehaltung ist tierschutzwidrig.

Etwa eine Million Rinder verbringen allein in Deutschland ihr Leben, eingesperrt in einem Stall, an eine kurze Kette gebunden. Die sogenannte Anbindehaltung ist wohl die grausamste Haltungsform für Rinder. Dieser Artikel zeigt, wie wir aus tierschutzfachlicher Sicht zu diesem Schluss kommen und liefert einen Überblick über die aktuelle Forschungslage. Das ganze Gutachten inklusive Quellen kann hier heruntergeladen werden.

Tiere müssen ihr ganzes Leben an einer Stelle verharren

Tag für Tag stehen die Kühe festgebunden am selben Ort. Die Fixierung am Hals erlaubt es ihnen gerade einmal, jeweils einen kleinen Schritt nach vorn und hinten zu gehen. Der Blick in geht in dieselbe Richtung – immer. Denn die Tiere können sich nicht einmal umdrehen. Ihre Umgebung ist karg: Kein Tageslicht, kein Gras, kein Kontakt zu Artgenossen. Bewegung bleibt völlig aus. Diese Lebensumstände haben schwerwiegende Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Tiere.

Rinder leben, wenn sie die Möglichkeit haben, in Herden zusammen, wandern kilometerweit und fressen dabei am liebsten frisches Gras. Sie sind soziale Tiere, die Beziehungen miteinander führen und in Gemeinschaft leben. Gehen ist ein inneres Bedürfnis von Rindern. Sie gehen auch, wenn sie nicht von Hunger, Witterung, Gefahr oder anderen äußeren Einflüssen getrieben sind. Auf freien Flächen legen sie pro Tag oft Strecken zwischen ein und dreizehn Kilometern zurück. Dieser natürliche Bewegungsdrang wird in der Anbindehaltung vollständig unterbunden.

Eine Haltungsform, die krank macht

Die fehlende Bewegung und die baulichen Gegebenheiten des Stalls verursachen bei den Kühen verschiedenste gesundheitliche Probleme. In den Anbindeställen stehen die Rinder Reihe an Reihe nebeneinander. Ein einzelnes Tier ist am Hals mithilfe einer Kette oder eines Rahmens an eine Eisenstange gebunden. Die Kette bietet kaum Bewegungsspielraum, die gesamte Bucht entspricht in der Regel der Minimallänge von 140 bis 180 Zentimetern. Für die mittlerweile sehr groß gezüchteten Rinder ist das viel zu klein. Doch je kleiner der Platz für die einzelnen Tiere bemessen ist, desto mehr passen in den Stall. In der Tierindustrie ist dann von “kosteneffizient” und “platzsparend” die Rede. Eine Wirtschaftlichkeit, die direkt auf Kosten der Tiere geht.

Am Kopfende der Bucht befinden sich Tränke und Futtertrog, eine horizontale Metallstange, Nackenrohr genannt, begrenzt zusätzlich die Bewegungsmöglichkeiten. Im Liegebereich besteht der Boden aus Beton und im hinteren Teil des Anbindestandes befindet sich ein Metallrost, auch Kotgitter genannt. Lahmheiten, Wunden und Euterentzündungen sind die Folgen eines solchen Stall-Designs. Die Fixierung selbst verursacht oft Wunden im Halsbereich und in den viel zu engen Anbindeständen verletzen sich die Tiere gegenseitig, wenn sie auf Körperteile wie Beine oder Euter der liegenden Nachbarin treten.

Die European Food Safety Authority (EFSA) schätzt, dass knapp ein Fünftel der Rinder in der Tierindustrie an Lahmheiten leidet. Zehn Prozent dieser Tiere werden aufgrund von Bein- und Klauenproblemen sogar getötet. Das Klauenhorn eines Rindes wächst, wie ein Fingernagel, ständig und benötigt für eine gesunde Neubildung regelmäßige, natürliche Druckreize durch Bewegung. In der Anbindehaltung ist Bewegung unmöglich, weshalb der mechanische Abrieb unzureichend und ungleichmäßig bleibt. Die Klaue verformt sich, wird zu lang oder schief und zwingt das Tier in eine unnatürliche Haltung. Klauenerkrankungen, Schmerzen beim Gehen und überlastete Gelenke und Sehnen sind vorprogrammiert. Auch beim Liegen auf dem harten Stallboden und weil die Tiere ständig an die Haltevorrichtungen anstoßen, entstehen Beinverletzungen. Verschiedene Studien zeigen, dass die Anbindehaltung das Risiko für Bein- und Klauenprobleme maßgeblich steigert.

Atemwegserkrankungen sind ebenfalls ein häufiges Problem in der Anbindehaltung. Sie werden vor allem durch die hohen Ammoniakkonzentrationen ausgelöst, die durch die Exkremente der Tiere entstehen. Die Anfälligkeit für Infektionen wie Rindergrippe ist daher sehr hoch. Der Mangel an Hygiene im Stall führt außerdem bei bis zu 29 Prozent der Kühe zu schmerzhaften Euterentzündungen.

All diese Probleme treten in Haltungsformen mit regelmäßigem Freigang deutlich seltener auf.

Platzmangel zwingt die Tiere in unnatürliche Bewegungsverhalten

Die Stallvorrichtung ist so eng, dass die Kühe ihre normalen Bewegungsabläufe zum Essen oder Hinlegen nicht ausführen können. In dem Anbindestand ist ohnehin schon wenig Platz, die kurze Kette verringert den Bewegungsspielraum noch weiter.

Rinder stehen mehrmals am Tag auf und legen sich wieder hin. Dabei folgen sie einem charakteristischen Ablauf:  Zuerst gehen sie durch das Abwinkeln der Vorderbeine in den sogenannten Karpalstütz. Sie trippeln kurz mit den Hinterbeinen und legen sich dann schnell ab, wobei sie etwas seitlich zum Liegen kommen. Beim Aufstehen holen die Rinder durch eine Wippbewegung nach oben Schwung, um auf die Hinterbeine und somit in den Karpalstütz zu kommen. Erst danach stellen sie die Vorderbeine auf.

In Anbindehaltung können die Tiere die arttypischen Bewegungen oft nur schwer oder gar nicht ausführen. Also verändern sie gezwungenermaßen die Bewegungsabläufe. Wenn sie beim Aufstehen keinen Schwung holen können, stehen sie wie Pferde auf – mit den Vorderbeinen zuerst. Sie verharren dann häufig minutenlang in einer unnatürlichen sitz-ähnlichen Position, bevor sie ganz aufstehen. Wenn sich solche unnatürlichen Bewegungsabläufe ständig wiederholen, führt das unter anderem zu Gelenkproblemen und beeinträchtigt sogar die Verdauung.

Angebunde Rinder verbringen deutlich mehr Zeit mit Vorbereitungsbewegungen, bevor sie sich hinlegen. Eine Studie fand heraus, dass zwischen der ersten sichtbaren Intention bis zum Hinlegen etwa neun Sekunden vergehen, wenn sie genügend Platz und einen weichen Untergrund haben. Bei Kühen in Anbindehaltung beobachteten Forscher_innen, dass dieser Vorgang bis zu 59 Minuten dauern kann.

Anbindehaltung missachtet kategorisch Grundbedürfnisse der Tiere

Nicht nur die körperlichen Leiden beeinträchtigen das Wohlbefinden der Tiere. Die Anbindehaltung erlaubt es den Kühen nicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse auszuleben. Sie verbietet ihnen nahezu alle arteigenen Verhaltensweisen. Sie fristen ihr Dasein ohne Bewegung, ohne Reize, ohne frei gewählten Kontakt zu Artgenossen. Das hat schwere Folgen für die emotionale Gesundheit der Tiere.

Forscher_innen konnten beobachten, dass Rinder negative Gefühle durch bestimmte Verhaltensweisen ausdrücken. Beispielsweise Zungenrollen oder auch Kauen ohne zu fressen sind Ausdruck chronischer Frustration, Unterforderung und fehlender Bewältigungsmöglichkeiten. Tiere werfen mit Futter, schwingen den Kopf pausenlos hin und her, drücken die Nase gegen die Metallstangen oder knabbern daran. Diese Verhaltensweisen sind untypisch für Rinder und kommen daher nur in ungeeigneten Haltungsformen wie der Anbindehaltung vor. Solche Sterotypien sind Ausdruck der belastenden Lebenssituation, der die Tiere ausgesetzt sind.

Bei der Auswertung von Videomaterial von Kühen in Anbindehaltung fällt unserer Tierärztin Marietheres Reinke vor allem auf, was alles nicht passiert. Stunde um Stunde vergeht, in der die Tiere nichts tun können.

„Die Aufnahmen verdeutlichen die massive Einschränkung durch die Anbindehaltung. Das gesamte Leben der Tiere wird auf kleinsten Raum begrenzt. Alle Bewegungen sind auf das Minimum reduziert. Ein, zwei Schritte vor oder zurück sind möglich, mehr nicht. Bei den beiden Rindern in den Videoaufnahmen ist mir besonders aufgefallen, wie vorsichtig sie auch ihre kleinsten Bewegungen navigieren. Denn die Ketten, das Nackenrohr und die benachbarten Rinder sind immer im Weg. Das Videomaterial zeigt auch, wie langweilig die Anbindehaltung für Rinder ist. Da gibt es nicht viel zu tun. Wer Rinder kennt, weiß wie neugierig sie sind. Doch die Anbindung unterdrückt ihr natürliches Verhalten komplett.”  

Alles an der Anbindehaltung – Bewegungsmangel, Enge, Langeweile, Einsamkeit, Schmerzen, Reizarmut – sorgt bei den Kühen für Stress und Unwohlsein. Auslöser für positive Gefühle wie Freude und Entspannung gibt es im Alltag der Tiere nicht. Auch Gewalt seitens der Mitarbeiter_innen ist keine Seltenheit. Das zeigen Videoaufnahmen aus den Betrieben immer wieder. In den engen Ställen können die Tiere solchen Übergriffen nicht ausweichen und sich schon gar nicht wehren. Sie sind der Situation vollkommen ausgeliefert.

Anbindehaltung ist in Deutschland nicht explizit verboten

Tierschutzorganisationen prangern immer wieder öffentlich die Missstände der Anbindehaltung an. Die Betreiber_innen weisen die Vorwürfe in der Regel zurück, indem sie auf die Legalität der Praxis hinweisen. Denn: Im Tierschutzgesetz ist die Anbindehaltung nicht explizit geregelt. Dadurch hat die Tierindustrie ein Schlupfloch entwickelt, in dem über eine Million Rinder in eine Haltungsform gezwungen werden, die in Wahrheit sehr wohl dem Tierschutzgesetz widerspricht. Denn im Gesetzestext steht klar und deutlich: “Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” und “darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden”.

Die Anbindehaltung verstößt gleich mehrfach gegen die Vorschriften: Die Betriebe richten die Pflege und Unterbringung keineswegs nach den Bedürfnissen der Tiere, indem sie diese an Ketten halten. Viele der beschriebenen Leiden und Schmerzen sind durch Freigang und andere Stalleinrichtung eindeutig vermeidbar. Zu guter Letzt unterbindet die Anbindehaltung jede Form der artgemäßen Bewegung, obwohl die Tiere ein dazu gesetzlich festgeschriebenes Recht haben.

Studienlage zeigt: Fixierung verstößt gegen Tierschutzgesetz

Unser Gutachten geht der Frage nach, ob die Anbindehaltung von Rindern mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Die Ergebnisse der von uns ausgewerteten Studien sprechen eindeutig dagegen:

Die Anbindehaltung missachtet die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere. Sie führt zu psychischem Stress, Frustration und Überforderung. Außerdem verursacht und begünstigt die Anbindehaltung zahlreiche Krankheiten und gesundheitliche Probleme, die durch Freigang vermieden werden könnten.

Die Anforderungen an eine artgerechte Haltung und ausreichende artgemäße Bewegung, wie sie im Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes vorgegeben sind, kann die Anbindehaltung nicht erfüllen. Auch die wissenschaftlich nachgewiesenen Schmerzen und Schäden, die die Tiere erfahren, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Auswertung der Studienlage stellen wir außerdem fest: Die Anbindehaltung überschreitet systematisch die Schwelle der ordnungswidrigen Haltung hin zur strafrechtlich relevanten Tierquälerei. Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verbietet, dass Tieren “länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden” zugefügt werden. In der Anbindehaltung ist dieses Leiden systemimmanent.

Ein Verbot der Anbindehaltung ist daher nicht als politisches Zugeständnis zu verstehen, sondern als längst überfälliger Vollzug geltenden Strafrechts. Wenn die Gesetzgeber_innen die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin ignorieren, wird der Tatbestand der Tierquärei systematisch verkannt und das Staatsziel Tierschutz faktisch unterlaufen.

Nur ein konsequentes gesetzliches Verbot kann das tierschutzwidrige Leiden durch die Anbindung wirksam verhindern und die schon bestehenden rechtlichen Anforderungen an den Tierschutz endlich flächendeckend durchsetzen.

Warum Kompromisse keine Lösung sind

In der Debatte um die Anbindehaltung wird neben der ganzjährigen noch zwischen der saisonalen Anbindehaltung und der sogenannten Kombinationshaltung unterschieden. Bei der saisonalen Anbindehaltung leben die Rinder den Winter über fixiert im Stall, bekommen im Sommer aber Zugang zu Weiden oder Auslaufflächen. Eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Tagen mit Freigang gibt es jedoch nicht. Der Begriff Kombinationshaltung stammt aus der Milchindustrie und beschreibt den Wechsel zwischen Anbindung und freier Bewegung in Buchten, auf dem Hof oder der Weide, der nicht zwingend saisonal gebunden ist. Auch hier fehlen gesetzliche Vorgaben. Doch weder die saisonale noch die Kombinationshaltung sind tierschutzgerechte Alternativen. Auch wenn zeitweiser Auslauf die negativen Effekte kurzfristig mindern mag, ändert das nichts an der grundsätzlichen Tierschutzwidrigkeit der Fixierung. Ein System, das über den Großteil des Jahres vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden verursacht, kann nicht durch punktuelle Bewegungsangebote legalisiert werden.

Wird die Anbindehaltung bald abgeschafft?

Das Scheitern der Ampelkoalition im vergangenen Jahr war ein herber Rückschlag für alle Gegner_innen der Anbindehaltung. Denn mit ihrem Ende wurde auch die geplante Tierschutznovelle gekippt, bei der die Anbindehaltung zumindest in Teilen abgeschafft werden sollte. Im neuen Koalitionsvertrag unter Bundeskanzler Merz findet sich keine Absicht, das Vorhaben weiter zu verfolgen.

Niedersachsen nimmt währenddessen eine Vorreiterposition ein und verbietet im Februar 2026 die Anbindehaltung – und zwar in allen Formen. Das schließt also auch die saisonale Anbindehaltung und die Kombinationshaltung mit ein. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte bezeichnete die Haltungsform bei der Bekanntgabe des Verbots “untragbar”. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, begrüßt den Vorstoß Niedersachsens. Auf Bundesebene warte man schon lange auf diesen Schritt.

Wie eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter allen Landesregierungen ergab, sprechen sich 14 von 16 Bundesländern dafür aus, die Anbindehaltung zu verbieten. Trotzdem ist eine bundesweite Änderung bislang nicht in Sicht. Denn entgegen dieser Mehrheit unter den Landesregierungen hält Bundesumweltminister Alois Rainer (CSU) eine Verschärfung des Gesetzes aktuell nicht für notwendig.

Ende 2025 startet Foodwatch deswegen einen Appell, in dem über 350 Tierärtz_innen den Bundesminister auffordern, die Anbindehaltung endlich zu beenden. Zu den Erstunterzeichner_innen gehört neben der ehemaligen Berliner Tierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann auch unsere Geschäftsführerin und Mitgründerin, Marietheres Reinke.

Das White Paper zur Anbindehaltung von Rindern war eine der ersten großen Publikationen von Expertise for Animals. Die Studienlage zur Anbindehaltung ist umfangreich und eindeutig – sie verursacht Tierleid in einem gesetzeswidrigen Ausmaß! Unser aktuelles Gutachten bestätigt das. Auch deswegen stützen Organisationen wie die Initiative Kühe ohne Ketten ihre politische Forderung nach einem Verbot auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

Sie können das White Paper zur Anbindehaltung am Ende der Seite kostenlos downloaden.

Noch mehr Informationen zu Anbindehaltung und Rindern in der Landwirtschaft finden Sie hier.

Download

[
Expertise for Animals (2026). Kurzgutachten zur Anbindehaltung von Rindern.
]

Glossar

In unserem Glossar erklären wir unseren Sprachgebrauch und warum wir manche Worte nicht, anders oder gerade eben nutzen. Zudem werden Fachbegriffe erklärt und teilweise grafisch oder bildhaft dargestellt.

( Zum Glossar )

Platz- und Bewegungsmangel, Gefangenschaft, Einsamkeit und mangelhafte Unterbringung: Kühe an kurzen Ketten angebunden im Stall zu halten ist besonders grausam. Unser aktuelles Gutachten zeigt: Die Anbindehaltung ist tierschutzwidrig.

Etwa eine Million Rinder verbringen allein in Deutschland ihr Leben, eingesperrt in einem Stall, an eine kurze Kette gebunden. Die sogenannte Anbindehaltung ist wohl die grausamste Haltungsform für Rinder. Dieser Artikel zeigt, wie wir aus tierschutzfachlicher Sicht zu diesem Schluss kommen und liefert einen Überblick über die aktuelle Forschungslage. Das ganze Gutachten inklusive Quellen kann hier heruntergeladen werden.

Tiere müssen ihr ganzes Leben an einer Stelle verharren

Tag für Tag stehen die Kühe festgebunden am selben Ort. Die Fixierung am Hals erlaubt es ihnen gerade einmal, jeweils einen kleinen Schritt nach vorn und hinten zu gehen. Der Blick in geht in dieselbe Richtung – immer. Denn die Tiere können sich nicht einmal umdrehen. Ihre Umgebung ist karg: Kein Tageslicht, kein Gras, kein Kontakt zu Artgenossen. Bewegung bleibt völlig aus. Diese Lebensumstände haben schwerwiegende Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Tiere.

Rinder leben, wenn sie die Möglichkeit haben, in Herden zusammen, wandern kilometerweit und fressen dabei am liebsten frisches Gras. Sie sind soziale Tiere, die Beziehungen miteinander führen und in Gemeinschaft leben. Gehen ist ein inneres Bedürfnis von Rindern. Sie gehen auch, wenn sie nicht von Hunger, Witterung, Gefahr oder anderen äußeren Einflüssen getrieben sind. Auf freien Flächen legen sie pro Tag oft Strecken zwischen ein und dreizehn Kilometern zurück. Dieser natürliche Bewegungsdrang wird in der Anbindehaltung vollständig unterbunden.

Eine Haltungsform, die krank macht

Die fehlende Bewegung und die baulichen Gegebenheiten des Stalls verursachen bei den Kühen verschiedenste gesundheitliche Probleme. In den Anbindeställen stehen die Rinder Reihe an Reihe nebeneinander. Ein einzelnes Tier ist am Hals mithilfe einer Kette oder eines Rahmens an eine Eisenstange gebunden. Die Kette bietet kaum Bewegungsspielraum, die gesamte Bucht entspricht in der Regel der Minimallänge von 140 bis 180 Zentimetern. Für die mittlerweile sehr groß gezüchteten Rinder ist das viel zu klein. Doch je kleiner der Platz für die einzelnen Tiere bemessen ist, desto mehr passen in den Stall. In der Tierindustrie ist dann von “kosteneffizient” und “platzsparend” die Rede. Eine Wirtschaftlichkeit, die direkt auf Kosten der Tiere geht.

Am Kopfende der Bucht befinden sich Tränke und Futtertrog, eine horizontale Metallstange, Nackenrohr genannt, begrenzt zusätzlich die Bewegungsmöglichkeiten. Im Liegebereich besteht der Boden aus Beton und im hinteren Teil des Anbindestandes befindet sich ein Metallrost, auch Kotgitter genannt. Lahmheiten, Wunden und Euterentzündungen sind die Folgen eines solchen Stall-Designs. Die Fixierung selbst verursacht oft Wunden im Halsbereich und in den viel zu engen Anbindeständen verletzen sich die Tiere gegenseitig, wenn sie auf Körperteile wie Beine oder Euter der liegenden Nachbarin treten.

Die European Food Safety Authority (EFSA) schätzt, dass knapp ein Fünftel der Rinder in der Tierindustrie an Lahmheiten leidet. Zehn Prozent dieser Tiere werden aufgrund von Bein- und Klauenproblemen sogar getötet. Das Klauenhorn eines Rindes wächst, wie ein Fingernagel, ständig und benötigt für eine gesunde Neubildung regelmäßige, natürliche Druckreize durch Bewegung. In der Anbindehaltung ist Bewegung unmöglich, weshalb der mechanische Abrieb unzureichend und ungleichmäßig bleibt. Die Klaue verformt sich, wird zu lang oder schief und zwingt das Tier in eine unnatürliche Haltung. Klauenerkrankungen, Schmerzen beim Gehen und überlastete Gelenke und Sehnen sind vorprogrammiert. Auch beim Liegen auf dem harten Stallboden und weil die Tiere ständig an die Haltevorrichtungen anstoßen, entstehen Beinverletzungen. Verschiedene Studien zeigen, dass die Anbindehaltung das Risiko für Bein- und Klauenprobleme maßgeblich steigert.

Atemwegserkrankungen sind ebenfalls ein häufiges Problem in der Anbindehaltung. Sie werden vor allem durch die hohen Ammoniakkonzentrationen ausgelöst, die durch die Exkremente der Tiere entstehen. Die Anfälligkeit für Infektionen wie Rindergrippe ist daher sehr hoch. Der Mangel an Hygiene im Stall führt außerdem bei bis zu 29 Prozent der Kühe zu schmerzhaften Euterentzündungen.

All diese Probleme treten in Haltungsformen mit regelmäßigem Freigang deutlich seltener auf.

Platzmangel zwingt die Tiere in unnatürliche Bewegungsverhalten

Die Stallvorrichtung ist so eng, dass die Kühe ihre normalen Bewegungsabläufe zum Essen oder Hinlegen nicht ausführen können. In dem Anbindestand ist ohnehin schon wenig Platz, die kurze Kette verringert den Bewegungsspielraum noch weiter.

Rinder stehen mehrmals am Tag auf und legen sich wieder hin. Dabei folgen sie einem charakteristischen Ablauf:  Zuerst gehen sie durch das Abwinkeln der Vorderbeine in den sogenannten Karpalstütz. Sie trippeln kurz mit den Hinterbeinen und legen sich dann schnell ab, wobei sie etwas seitlich zum Liegen kommen. Beim Aufstehen holen die Rinder durch eine Wippbewegung nach oben Schwung, um auf die Hinterbeine und somit in den Karpalstütz zu kommen. Erst danach stellen sie die Vorderbeine auf.

In Anbindehaltung können die Tiere die arttypischen Bewegungen oft nur schwer oder gar nicht ausführen. Also verändern sie gezwungenermaßen die Bewegungsabläufe. Wenn sie beim Aufstehen keinen Schwung holen können, stehen sie wie Pferde auf – mit den Vorderbeinen zuerst. Sie verharren dann häufig minutenlang in einer unnatürlichen sitz-ähnlichen Position, bevor sie ganz aufstehen. Wenn sich solche unnatürlichen Bewegungsabläufe ständig wiederholen, führt das unter anderem zu Gelenkproblemen und beeinträchtigt sogar die Verdauung.

Angebunde Rinder verbringen deutlich mehr Zeit mit Vorbereitungsbewegungen, bevor sie sich hinlegen. Eine Studie fand heraus, dass zwischen der ersten sichtbaren Intention bis zum Hinlegen etwa neun Sekunden vergehen, wenn sie genügend Platz und einen weichen Untergrund haben. Bei Kühen in Anbindehaltung beobachteten Forscher_innen, dass dieser Vorgang bis zu 59 Minuten dauern kann.

Anbindehaltung missachtet kategorisch Grundbedürfnisse der Tiere

Nicht nur die körperlichen Leiden beeinträchtigen das Wohlbefinden der Tiere. Die Anbindehaltung erlaubt es den Kühen nicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse auszuleben. Sie verbietet ihnen nahezu alle arteigenen Verhaltensweisen. Sie fristen ihr Dasein ohne Bewegung, ohne Reize, ohne frei gewählten Kontakt zu Artgenossen. Das hat schwere Folgen für die emotionale Gesundheit der Tiere.

Forscher_innen konnten beobachten, dass Rinder negative Gefühle durch bestimmte Verhaltensweisen ausdrücken. Beispielsweise Zungenrollen oder auch Kauen ohne zu fressen sind Ausdruck chronischer Frustration, Unterforderung und fehlender Bewältigungsmöglichkeiten. Tiere werfen mit Futter, schwingen den Kopf pausenlos hin und her, drücken die Nase gegen die Metallstangen oder knabbern daran. Diese Verhaltensweisen sind untypisch für Rinder und kommen daher nur in ungeeigneten Haltungsformen wie der Anbindehaltung vor. Solche Sterotypien sind Ausdruck der belastenden Lebenssituation, der die Tiere ausgesetzt sind.

Bei der Auswertung von Videomaterial von Kühen in Anbindehaltung fällt unserer Tierärztin Marietheres Reinke vor allem auf, was alles nicht passiert. Stunde um Stunde vergeht, in der die Tiere nichts tun können.

„Die Aufnahmen verdeutlichen die massive Einschränkung durch die Anbindehaltung. Das gesamte Leben der Tiere wird auf kleinsten Raum begrenzt. Alle Bewegungen sind auf das Minimum reduziert. Ein, zwei Schritte vor oder zurück sind möglich, mehr nicht. Bei den beiden Rindern in den Videoaufnahmen ist mir besonders aufgefallen, wie vorsichtig sie auch ihre kleinsten Bewegungen navigieren. Denn die Ketten, das Nackenrohr und die benachbarten Rinder sind immer im Weg. Das Videomaterial zeigt auch, wie langweilig die Anbindehaltung für Rinder ist. Da gibt es nicht viel zu tun. Wer Rinder kennt, weiß wie neugierig sie sind. Doch die Anbindung unterdrückt ihr natürliches Verhalten komplett.”  

Alles an der Anbindehaltung – Bewegungsmangel, Enge, Langeweile, Einsamkeit, Schmerzen, Reizarmut – sorgt bei den Kühen für Stress und Unwohlsein. Auslöser für positive Gefühle wie Freude und Entspannung gibt es im Alltag der Tiere nicht. Auch Gewalt seitens der Mitarbeiter_innen ist keine Seltenheit. Das zeigen Videoaufnahmen aus den Betrieben immer wieder. In den engen Ställen können die Tiere solchen Übergriffen nicht ausweichen und sich schon gar nicht wehren. Sie sind der Situation vollkommen ausgeliefert.

Anbindehaltung ist in Deutschland nicht explizit verboten

Tierschutzorganisationen prangern immer wieder öffentlich die Missstände der Anbindehaltung an. Die Betreiber_innen weisen die Vorwürfe in der Regel zurück, indem sie auf die Legalität der Praxis hinweisen. Denn: Im Tierschutzgesetz ist die Anbindehaltung nicht explizit geregelt. Dadurch hat die Tierindustrie ein Schlupfloch entwickelt, in dem über eine Million Rinder in eine Haltungsform gezwungen werden, die in Wahrheit sehr wohl dem Tierschutzgesetz widerspricht. Denn im Gesetzestext steht klar und deutlich: “Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” und “darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden”.

Die Anbindehaltung verstößt gleich mehrfach gegen die Vorschriften: Die Betriebe richten die Pflege und Unterbringung keineswegs nach den Bedürfnissen der Tiere, indem sie diese an Ketten halten. Viele der beschriebenen Leiden und Schmerzen sind durch Freigang und andere Stalleinrichtung eindeutig vermeidbar. Zu guter Letzt unterbindet die Anbindehaltung jede Form der artgemäßen Bewegung, obwohl die Tiere ein dazu gesetzlich festgeschriebenes Recht haben.

Studienlage zeigt: Fixierung verstößt gegen Tierschutzgesetz

Unser Gutachten geht der Frage nach, ob die Anbindehaltung von Rindern mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Die Ergebnisse der von uns ausgewerteten Studien sprechen eindeutig dagegen:

Die Anbindehaltung missachtet die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere. Sie führt zu psychischem Stress, Frustration und Überforderung. Außerdem verursacht und begünstigt die Anbindehaltung zahlreiche Krankheiten und gesundheitliche Probleme, die durch Freigang vermieden werden könnten.

Die Anforderungen an eine artgerechte Haltung und ausreichende artgemäße Bewegung, wie sie im Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes vorgegeben sind, kann die Anbindehaltung nicht erfüllen. Auch die wissenschaftlich nachgewiesenen Schmerzen und Schäden, die die Tiere erfahren, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Auswertung der Studienlage stellen wir außerdem fest: Die Anbindehaltung überschreitet systematisch die Schwelle der ordnungswidrigen Haltung hin zur strafrechtlich relevanten Tierquälerei. Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verbietet, dass Tieren “länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden” zugefügt werden. In der Anbindehaltung ist dieses Leiden systemimmanent.

Ein Verbot der Anbindehaltung ist daher nicht als politisches Zugeständnis zu verstehen, sondern als längst überfälliger Vollzug geltenden Strafrechts. Wenn die Gesetzgeber_innen die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin ignorieren, wird der Tatbestand der Tierquärei systematisch verkannt und das Staatsziel Tierschutz faktisch unterlaufen.

Nur ein konsequentes gesetzliches Verbot kann das tierschutzwidrige Leiden durch die Anbindung wirksam verhindern und die schon bestehenden rechtlichen Anforderungen an den Tierschutz endlich flächendeckend durchsetzen.

Warum Kompromisse keine Lösung sind

In der Debatte um die Anbindehaltung wird neben der ganzjährigen noch zwischen der saisonalen Anbindehaltung und der sogenannten Kombinationshaltung unterschieden. Bei der saisonalen Anbindehaltung leben die Rinder den Winter über fixiert im Stall, bekommen im Sommer aber Zugang zu Weiden oder Auslaufflächen. Eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Tagen mit Freigang gibt es jedoch nicht. Der Begriff Kombinationshaltung stammt aus der Milchindustrie und beschreibt den Wechsel zwischen Anbindung und freier Bewegung in Buchten, auf dem Hof oder der Weide, der nicht zwingend saisonal gebunden ist. Auch hier fehlen gesetzliche Vorgaben. Doch weder die saisonale noch die Kombinationshaltung sind tierschutzgerechte Alternativen. Auch wenn zeitweiser Auslauf die negativen Effekte kurzfristig mindern mag, ändert das nichts an der grundsätzlichen Tierschutzwidrigkeit der Fixierung. Ein System, das über den Großteil des Jahres vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden verursacht, kann nicht durch punktuelle Bewegungsangebote legalisiert werden.

Wird die Anbindehaltung bald abgeschafft?

Das Scheitern der Ampelkoalition im vergangenen Jahr war ein herber Rückschlag für alle Gegner_innen der Anbindehaltung. Denn mit ihrem Ende wurde auch die geplante Tierschutznovelle gekippt, bei der die Anbindehaltung zumindest in Teilen abgeschafft werden sollte. Im neuen Koalitionsvertrag unter Bundeskanzler Merz findet sich keine Absicht, das Vorhaben weiter zu verfolgen.

Niedersachsen nimmt währenddessen eine Vorreiterposition ein und verbietet im Februar 2026 die Anbindehaltung – und zwar in allen Formen. Das schließt also auch die saisonale Anbindehaltung und die Kombinationshaltung mit ein. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte bezeichnete die Haltungsform bei der Bekanntgabe des Verbots “untragbar”. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, begrüßt den Vorstoß Niedersachsens. Auf Bundesebene warte man schon lange auf diesen Schritt.

Wie eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter allen Landesregierungen ergab, sprechen sich 14 von 16 Bundesländern dafür aus, die Anbindehaltung zu verbieten. Trotzdem ist eine bundesweite Änderung bislang nicht in Sicht. Denn entgegen dieser Mehrheit unter den Landesregierungen hält Bundesumweltminister Alois Rainer (CSU) eine Verschärfung des Gesetzes aktuell nicht für notwendig.

Ende 2025 startet Foodwatch deswegen einen Appell, in dem über 350 Tierärtz_innen den Bundesminister auffordern, die Anbindehaltung endlich zu beenden. Zu den Erstunterzeichner_innen gehört neben der ehemaligen Berliner Tierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann auch unsere Geschäftsführerin und Mitgründerin, Marietheres Reinke.

Das White Paper zur Anbindehaltung von Rindern war eine der ersten großen Publikationen von Expertise for Animals. Die Studienlage zur Anbindehaltung ist umfangreich und eindeutig – sie verursacht Tierleid in einem gesetzeswidrigen Ausmaß! Unser aktuelles Gutachten bestätigt das. Auch deswegen stützen Organisationen wie die Initiative Kühe ohne Ketten ihre politische Forderung nach einem Verbot auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

Sie können das White Paper zur Anbindehaltung am Ende der Seite kostenlos downloaden.

Noch mehr Informationen zu Anbindehaltung und Rindern in der Landwirtschaft finden Sie hier.

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