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August 26, 2026

Seit August 2026 ist die Betäubung und Tötung mit dem umstrittenen Stickstoff-Schaum erlaubt.

Tierschutz nach dem CO₂-Maßstab: Die EU erlaubt Tötung mit Stickstoff

Die EU erweitert die Zulassung für Betäubungs- und Tötungsverfahren von Schweinen und Hühnern um den umstrittenen Stickstoff-Schaum. Die Methode soll im Hinblick auf den Tierschutz mindestens gleichwertig zu bereits zugelassenen Verfahren wie CO₂ sein. Dabei verursacht gerade die CO₂-Betäubung schweres Tierleid. 

Seit dem 6. August 2026 ist erstmals auch Stickstoff-Schaum für Tötungen außerhalb der Schlachtung direkt im Betrieb zugelassen. Die Regelung gilt für Hühner aus Lege- und Mastbetrieben sowie für Schweine mit einem Gewicht von 15 bis 41 Kilogramm. Ein Unternehmer aus der Tierindustrie hat den Vorstoß zur Gesetzesänderung gemacht, die Forschung hat der Schlachtkonzern Tönnies finanziert.

Laut EU-Verordnung müssen neue oder veränderte Verfahren im Bezug auf Tierschutz mindestens gleichwertig zu den bereits zugelassenen Verfahren sein. Was aber sagt es über den Maßstab im Tierschutz, wenn die derzeit zugelassene Methode bereits erhebliche Tierschutzprobleme verursacht? 

Wie funktioniert Töten mit Stickstoff-Schaum?

Bei Nitrogen Expansion Foam Stunning, kurz NEFS, werden die Tiere in einen dafür vorgesehenen Container eingeschlossen. Ein hoch expandierender Schaum transportiert Stickstoff und verdrängt die Umgebungsluft. Der Sauerstoffgehalt soll dabei auf weniger als zwei Prozent sinken. Die Tiere verlieren schrittweise das Bewusstsein und sterben anschließend durch den Sauerstoffmangel. Die neue EU-Regelung schreibt eine Exposition von mindestens fünf Minuten bei Hühnern und sieben Minuten bei Schweinen vor. Die Zulassung beruht auf einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

In ihrem Gutachten schreibt die EFSA, dass neue Nottötungsmethoden dringend benötigt würden, um den steigenden Risiken von Epidemien wie Vogelgrippe oder Schweinefieber entgegenzutreten. Auch bei einzelnen Nottötungen kranker Tiere kann die Methode angewandt werden. Der Vorteil des Verfahrens liegt aus Sicht der Tierindustrie vor allem darin, dass mehrere Tiere gleichzeitig getötet werden können. Durch eingesparte Zeit und Personalkosten sind solche Methoden für die Betriebe sehr effizient. 

Gleichwertig reicht aus

Die EFSA veröffentlichte ihre wissenschaftliche Stellungnahme im Juni 2024. Ihr Ergebnis lautet: Bei korrekter Anwendung scheint NEFS bei den untersuchten Tiergruppen ein Tierschutzniveau zu erreichen, das „mindestens gleichwertig” zu bestehenden Methoden ist – darunter die Betäubung mit hohen CO₂-Konzentrationen. Bei Geflügel wird die Methode außerdem mit der elektrischen Wasserbadbetäubung verglichen.

Diese Aussage bedeutet jedoch nicht, dass die Methode frei von Leid und Belastungen für die Tiere ist.

Die Lebensmittelbehörde selbst identifizierte eine Reihe möglicher Gefahren. Dazu gehören die Handhabung und das Einsperren der Tiere, Lärm, Ausrutschen, eine zu langsame Schaumbildung, eine falsche Sauerstoffkonzentration, eine zu hohe Besatzdichte und die Möglichkeit, dass Tiere den Schaum einatmen. Die Behörde kommt deshalb zu einem differenzierten Ergebnis: Es gebe keine ausreichenden Belege für die Behauptung des Antragstellers, dass Schweine vor dem Bewusstseinsverlust keine Schmerzen, Angst oder Atemnot erlebten. 

Gleichzeitig reichten die vorhandenen Daten aus Sicht der Behörde aus, um die Methode als mindestens gleichwertig zu bereits zugelassenen Verfahren einzustufen.

Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass es wahrscheinlicher als nicht ist, dass NEFS mindestens das Tierschutzniveau eines oder mehrerer zugelassener Verfahren erreicht. Das ist eine probabilistische Bewertung und bedeutet nicht „wissenschaftlich bewiesen gleichwertig“.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Der Vergleich mit CO₂

Die EFSA selbst beschreibt die Betäubung von Schweinen mit hohen CO₂-Konzentrationen seit Jahrzehnten als ernsthaftes Tierschutzproblem. In ihrer aktuellen Stellungnahme zur Schlachtung von Schweinen aus dem Jahr 2020 heißt es, hohe CO₂-Konzentrationen seien für Schweine stark aversiv und verursachten Schmerz, Angst und Atemnot. CO₂ reizt die Schleimhäute und führt vor dem Bewusstseinsverlust unter anderem zu einem Gefühl von Atemnot und „Lufthunger“.

Die EFSA empfiehlt deshalb ausdrücklich, die Betäubung mit hohen CO₂-Konzentrationen durch weniger aversive Gasgemische zu ersetzen. Die EU-Kommission setzte diese Empfehlung bisher nicht um. Eine Umstellung sei zu teuer für die Betriebe. Die CO₂-Betäubung ist in Schlachthöfen in Deutschland und der EU bei Schweinen das Standardverfahren. Es betrifft jährlich knapp 140 Millionen Tiere.

Für den Antrag zur Zulassung der neuen Methode bedeutet das: Es muss nicht nachgewiesen werden, dass Stickstoffschaum kein Leid verursacht. Sondern, dass das Tierschutzniveau nicht niedriger als bei bereits zugelassenen Verfahrens ist. 

Forschung von Schlachtkonzern Tönnies finanziert

Auch die Datenbasis verdient Aufmerksamkeit: 

Die EU-Kommission erhielt den Antrag eines Unternehmers im Dezember 2021. Dass der Anstoß für die Zulassung aus der Tierindustrie kommt, ist nicht ungewöhnlich. Nach EU-Recht kann „jede Person, die an der Zulassung eines neuen oder geänderten Betäubungsverfahrens interessiert ist, die erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Daten vorlegen”. 

In der EFSA-Bewertung wurden nur zwei veröffentlichte Studien aus dem Antrag berücksichtigt. Weitere laufende Untersuchungen und unveröffentlichte Feldversuchsdaten lagen zwar vor, konnten aber nach Angaben der EFSA nicht für die wissenschaftliche Bewertung verwendet werden.

Eine der zentralen Studien zu Schweinen ist die 2020 veröffentlichte Untersuchung von Lindahl und Kolleg_innen. Sie untersuchte die Reaktionen von Schweinen auf Stickstoff, der über hoch expandierenden Schaum eingebracht wurde. Diese Studie wurde von Tönnies Forschung finanziert, dem Forschungsinstitut des größten Schlachtkonzerns Deutschlands. Das geht sowohl aus der Veröffentlichung selbst als auch aus den Angaben der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (SLU) hervor. 

Foto von dem Versuchsaufbau in der Studie von Lindahl und Kolleg_innen. Ein einzelnes Schwein steht in einem Container mit Schaum.

Die Finanzierung ist kein Beleg dafür, dass die Ergebnisse falsch sind. Sie ist aber eine relevante Information zur Einordnung der wissenschaftlichen Evidenz – gerade weil diese Studie eine wichtige Grundlage für die spätere Bewertung der Methode bildete.

Die EFSA weist zudem auf methodische Grenzen dieser Untersuchung hin: Es gab beispielsweise keine Schmerzmittelbehandlung, mit der sich Schmerz und Angst besser hätten auseinanderhalten lassen, und keine entsprechenden postmortalen Untersuchungen.

Nicht erwähnt wird außerdem die lange Zeitspanne bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit. In einer Studie verloren die Schweine ihre Körperhaltung nach etwa 43 bis 76 Sekunden. Das bedeutet, Tiere erleben den Vorgang bei Bewusstsein mit. Sie schreien und versuchen, aus dem Container zu entkommen. In einer weiteren Untersuchung konnte selbst eine Expositionsdauer von 3,5 Minuten eine sichere Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit nicht bei allen Tieren gewährleisten. 

Damit sprechen die bislang vorliegenden Forschungsergebnisse deutlich gegen die Verwendung von Stickstoff-Leichtschaum.

Die Betäubung mit Stickstoff-Schaum wird derzeit auch für den Einsatz bei der Schlachtung von Schweinen untersucht. In unserem aktuellen White Paper zur CO₂-Betäubung haben wir die Tierschutzprobleme bewertet. Studien zeigen eindeutig, dass sowohl die Betäubung mit Stickstoff-Schaum als auch mit Stickstoff-CO₂-Gemischen bei den Tieren Schmerzen, Stress und Abwehrreaktionen verursachen und daher nicht als schonende Betäubungmethoden angesehen werden können. 

Betäubungs- und Tötungsmethoden sind Teil der aktuellen Debatte

Expertise for Animals arbeitet derzeit verstärkt zum Thema Gas-Betäubung und Nottötungen von Schweinen. Damit wir diese Arbeit fortführen und die Tierbewegung mit wissenschaftlich fundierten Fakten weiter stärken können, brauchen wir Ihre Spende. Jeder Betrag hilft.

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Glossar

In unserem Glossar erklären wir unseren Sprachgebrauch und warum wir manche Worte nicht, anders oder gerade eben nutzen. Zudem werden Fachbegriffe erklärt und teilweise grafisch oder bildhaft dargestellt.

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Die EU erweitert die Zulassung für Betäubungs- und Tötungsverfahren von Schweinen und Hühnern um den umstrittenen Stickstoff-Schaum. Die Methode soll im Hinblick auf den Tierschutz mindestens gleichwertig zu bereits zugelassenen Verfahren wie CO₂ sein. Dabei verursacht gerade die CO₂-Betäubung schweres Tierleid. 

Seit dem 6. August 2026 ist erstmals auch Stickstoff-Schaum für Tötungen außerhalb der Schlachtung direkt im Betrieb zugelassen. Die Regelung gilt für Hühner aus Lege- und Mastbetrieben sowie für Schweine mit einem Gewicht von 15 bis 41 Kilogramm. Ein Unternehmer aus der Tierindustrie hat den Vorstoß zur Gesetzesänderung gemacht, die Forschung hat der Schlachtkonzern Tönnies finanziert.

Laut EU-Verordnung müssen neue oder veränderte Verfahren im Bezug auf Tierschutz mindestens gleichwertig zu den bereits zugelassenen Verfahren sein. Was aber sagt es über den Maßstab im Tierschutz, wenn die derzeit zugelassene Methode bereits erhebliche Tierschutzprobleme verursacht? 

Wie funktioniert Töten mit Stickstoff-Schaum?

Bei Nitrogen Expansion Foam Stunning, kurz NEFS, werden die Tiere in einen dafür vorgesehenen Container eingeschlossen. Ein hoch expandierender Schaum transportiert Stickstoff und verdrängt die Umgebungsluft. Der Sauerstoffgehalt soll dabei auf weniger als zwei Prozent sinken. Die Tiere verlieren schrittweise das Bewusstsein und sterben anschließend durch den Sauerstoffmangel. Die neue EU-Regelung schreibt eine Exposition von mindestens fünf Minuten bei Hühnern und sieben Minuten bei Schweinen vor. Die Zulassung beruht auf einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

In ihrem Gutachten schreibt die EFSA, dass neue Nottötungsmethoden dringend benötigt würden, um den steigenden Risiken von Epidemien wie Vogelgrippe oder Schweinefieber entgegenzutreten. Auch bei einzelnen Nottötungen kranker Tiere kann die Methode angewandt werden. Der Vorteil des Verfahrens liegt aus Sicht der Tierindustrie vor allem darin, dass mehrere Tiere gleichzeitig getötet werden können. Durch eingesparte Zeit und Personalkosten sind solche Methoden für die Betriebe sehr effizient. 

Gleichwertig reicht aus

Die EFSA veröffentlichte ihre wissenschaftliche Stellungnahme im Juni 2024. Ihr Ergebnis lautet: Bei korrekter Anwendung scheint NEFS bei den untersuchten Tiergruppen ein Tierschutzniveau zu erreichen, das „mindestens gleichwertig” zu bestehenden Methoden ist – darunter die Betäubung mit hohen CO₂-Konzentrationen. Bei Geflügel wird die Methode außerdem mit der elektrischen Wasserbadbetäubung verglichen.

Diese Aussage bedeutet jedoch nicht, dass die Methode frei von Leid und Belastungen für die Tiere ist.

Die Lebensmittelbehörde selbst identifizierte eine Reihe möglicher Gefahren. Dazu gehören die Handhabung und das Einsperren der Tiere, Lärm, Ausrutschen, eine zu langsame Schaumbildung, eine falsche Sauerstoffkonzentration, eine zu hohe Besatzdichte und die Möglichkeit, dass Tiere den Schaum einatmen. Die Behörde kommt deshalb zu einem differenzierten Ergebnis: Es gebe keine ausreichenden Belege für die Behauptung des Antragstellers, dass Schweine vor dem Bewusstseinsverlust keine Schmerzen, Angst oder Atemnot erlebten. 

Gleichzeitig reichten die vorhandenen Daten aus Sicht der Behörde aus, um die Methode als mindestens gleichwertig zu bereits zugelassenen Verfahren einzustufen.

Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass es wahrscheinlicher als nicht ist, dass NEFS mindestens das Tierschutzniveau eines oder mehrerer zugelassener Verfahren erreicht. Das ist eine probabilistische Bewertung und bedeutet nicht „wissenschaftlich bewiesen gleichwertig“.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Der Vergleich mit CO₂

Die EFSA selbst beschreibt die Betäubung von Schweinen mit hohen CO₂-Konzentrationen seit Jahrzehnten als ernsthaftes Tierschutzproblem. In ihrer aktuellen Stellungnahme zur Schlachtung von Schweinen aus dem Jahr 2020 heißt es, hohe CO₂-Konzentrationen seien für Schweine stark aversiv und verursachten Schmerz, Angst und Atemnot. CO₂ reizt die Schleimhäute und führt vor dem Bewusstseinsverlust unter anderem zu einem Gefühl von Atemnot und „Lufthunger“.

Die EFSA empfiehlt deshalb ausdrücklich, die Betäubung mit hohen CO₂-Konzentrationen durch weniger aversive Gasgemische zu ersetzen. Die EU-Kommission setzte diese Empfehlung bisher nicht um. Eine Umstellung sei zu teuer für die Betriebe. Die CO₂-Betäubung ist in Schlachthöfen in Deutschland und der EU bei Schweinen das Standardverfahren. Es betrifft jährlich knapp 140 Millionen Tiere.

Für den Antrag zur Zulassung der neuen Methode bedeutet das: Es muss nicht nachgewiesen werden, dass Stickstoffschaum kein Leid verursacht. Sondern, dass das Tierschutzniveau nicht niedriger als bei bereits zugelassenen Verfahrens ist. 

Forschung von Schlachtkonzern Tönnies finanziert

Auch die Datenbasis verdient Aufmerksamkeit: 

Die EU-Kommission erhielt den Antrag eines Unternehmers im Dezember 2021. Dass der Anstoß für die Zulassung aus der Tierindustrie kommt, ist nicht ungewöhnlich. Nach EU-Recht kann „jede Person, die an der Zulassung eines neuen oder geänderten Betäubungsverfahrens interessiert ist, die erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Daten vorlegen”. 

In der EFSA-Bewertung wurden nur zwei veröffentlichte Studien aus dem Antrag berücksichtigt. Weitere laufende Untersuchungen und unveröffentlichte Feldversuchsdaten lagen zwar vor, konnten aber nach Angaben der EFSA nicht für die wissenschaftliche Bewertung verwendet werden.

Eine der zentralen Studien zu Schweinen ist die 2020 veröffentlichte Untersuchung von Lindahl und Kolleg_innen. Sie untersuchte die Reaktionen von Schweinen auf Stickstoff, der über hoch expandierenden Schaum eingebracht wurde. Diese Studie wurde von Tönnies Forschung finanziert, dem Forschungsinstitut des größten Schlachtkonzerns Deutschlands. Das geht sowohl aus der Veröffentlichung selbst als auch aus den Angaben der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (SLU) hervor. 

Foto von dem Versuchsaufbau in der Studie von Lindahl und Kolleg_innen. Ein einzelnes Schwein steht in einem Container mit Schaum.

Die Finanzierung ist kein Beleg dafür, dass die Ergebnisse falsch sind. Sie ist aber eine relevante Information zur Einordnung der wissenschaftlichen Evidenz – gerade weil diese Studie eine wichtige Grundlage für die spätere Bewertung der Methode bildete.

Die EFSA weist zudem auf methodische Grenzen dieser Untersuchung hin: Es gab beispielsweise keine Schmerzmittelbehandlung, mit der sich Schmerz und Angst besser hätten auseinanderhalten lassen, und keine entsprechenden postmortalen Untersuchungen.

Nicht erwähnt wird außerdem die lange Zeitspanne bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit. In einer Studie verloren die Schweine ihre Körperhaltung nach etwa 43 bis 76 Sekunden. Das bedeutet, Tiere erleben den Vorgang bei Bewusstsein mit. Sie schreien und versuchen, aus dem Container zu entkommen. In einer weiteren Untersuchung konnte selbst eine Expositionsdauer von 3,5 Minuten eine sichere Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit nicht bei allen Tieren gewährleisten. 

Damit sprechen die bislang vorliegenden Forschungsergebnisse deutlich gegen die Verwendung von Stickstoff-Leichtschaum.

Die Betäubung mit Stickstoff-Schaum wird derzeit auch für den Einsatz bei der Schlachtung von Schweinen untersucht. In unserem aktuellen White Paper zur CO₂-Betäubung haben wir die Tierschutzprobleme bewertet. Studien zeigen eindeutig, dass sowohl die Betäubung mit Stickstoff-Schaum als auch mit Stickstoff-CO₂-Gemischen bei den Tieren Schmerzen, Stress und Abwehrreaktionen verursachen und daher nicht als schonende Betäubungmethoden angesehen werden können. 

Betäubungs- und Tötungsmethoden sind Teil der aktuellen Debatte

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