Präzedenzfall: Gericht verurteilt erstmal die ganzjährige Anbindehaltung als Straftat.

Erstmals hat ein deutsches Gericht die dauerhafte Anbindehaltung von Rindern als Tierquälerei eingestuft. Damit bestätigt das Urteil die wissenschaftsbasierte Bewertung von Expertise for Animals: Unser kürzlich veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die dauerhafte Anbindehaltung tierschutzwidrig ist.
Mehr als eine Million Rinder in Deutschland verbringen ihr Leben oder große Teile davon angebunden. Sie können sich nicht frei bewegen, ihren Liegeplatz nicht selbst wählen und sich nicht einmal umdrehen.
Was für die Tiere alltägliche Realität ist, hat nun erstmals strafrechtliche Konsequenzen.
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat einen Landwirt wegen der dauerhaften Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt. In dem Fall waren drei junge Rinder im Alter von sieben bis 23 Monaten dauerhaft angebunden. Sie konnten sich nicht drehen, nicht richtig hinlegen und ihren natürlichen Bewegungsdrang praktisch nicht ausleben. Das Gericht stellte fest, dass ihnen dadurch „länger anhaltende erhebliche Leiden“ zugefügt wurden.
Damit wurde erstmals die dauerhafte Fixierung von Rindern allein aufgrund ihrer Haltungsbedingungen als Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes eingestuft.
Das ist ein Präzedenzfall.
Das Tierschutzgesetz verlangt eine verhaltensgerechte Unterbringung. Die Anbindehaltung schränkt Rinder so stark ein, dass chronische Schmerzen, Bewegungsmangel und Stress unvermeidbar sind. Rinder sind soziale Tiere, die in Herden leben, kilometerweit wandern und frisches Gras fressen. Dieser Bewegungsdrang wird in der Anbindehaltung vollständig unterbunden. Studien belegen: Angebundene Tiere zeigen vermehrt Krankheiten und Verhaltensstörungen. Dennoch wird diese Praxis in Bio-Betrieben und konventionellen Ställen weiterhin praktiziert – während die Molkereien mit Tierwohl, enger Mensch-Tier-Beziehung und lebendiger Dorfkultur werben.
Jetzt sagt ein Gericht: Diese Haltung verursacht bei den Tieren erhebliche und länger anhaltende Leiden.
Ein Schuldspruch, der Veterinärämtern bundesweit Mut machen könnte, endlich konsequent gegen diese Haltungsform vorzugehen.
Das heißt auch, Veterinärbehörden müssen nicht auf ein ausdrücklich formuliertes Verbot warten, um gegen tierquälerische Haltungsbedingungen vorzugehen. Im Gegenteil: Es ist sogar ihre Pflicht, dies zu tun.
Dieser Fall zeigt: Eine wissenschaftsbasierte Einordnung macht sichtbar, wie Haltungsbedingungen sich auf das Wohlergehen der Tiere auswirken. Unsere Gutachten und Analysen liefern die Faktenbasis, die Gerichte, Behörden und Medien benötigen, um rechtliche Konsequenzen zu ziehen und Tierleid nicht länger zu tolerieren.
Mehr als eine Million Rinder warten noch immer auf Bewegungsfreiheit.
Wir können nicht zulassen, dass ein historischer Schuldspruch bei einem einzelnen Fall bleibt.
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende. Helfen Sie uns, wissenschaftliche Fakten sichtbar zu machen, Tierleid aufzudecken und den Druck auf Politik, Behörden und Landwirtschaft zu erhöhen.
Für eine Welt, in der Tiere nicht als Ware, sondern als fühlende Lebewesen behandelt werden.
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Danke, dass Sie mit uns dranbleiben.
Erstmals hat ein deutsches Gericht die dauerhafte Anbindehaltung von Rindern als Tierquälerei eingestuft. Damit bestätigt das Urteil die wissenschaftsbasierte Bewertung von Expertise for Animals: Unser kürzlich veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die dauerhafte Anbindehaltung tierschutzwidrig ist.
Mehr als eine Million Rinder in Deutschland verbringen ihr Leben oder große Teile davon angebunden. Sie können sich nicht frei bewegen, ihren Liegeplatz nicht selbst wählen und sich nicht einmal umdrehen.
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Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat einen Landwirt wegen der dauerhaften Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt. In dem Fall waren drei junge Rinder im Alter von sieben bis 23 Monaten dauerhaft angebunden. Sie konnten sich nicht drehen, nicht richtig hinlegen und ihren natürlichen Bewegungsdrang praktisch nicht ausleben. Das Gericht stellte fest, dass ihnen dadurch „länger anhaltende erhebliche Leiden“ zugefügt wurden.
Damit wurde erstmals die dauerhafte Fixierung von Rindern allein aufgrund ihrer Haltungsbedingungen als Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes eingestuft.
Das ist ein Präzedenzfall.
Das Tierschutzgesetz verlangt eine verhaltensgerechte Unterbringung. Die Anbindehaltung schränkt Rinder so stark ein, dass chronische Schmerzen, Bewegungsmangel und Stress unvermeidbar sind. Rinder sind soziale Tiere, die in Herden leben, kilometerweit wandern und frisches Gras fressen. Dieser Bewegungsdrang wird in der Anbindehaltung vollständig unterbunden. Studien belegen: Angebundene Tiere zeigen vermehrt Krankheiten und Verhaltensstörungen. Dennoch wird diese Praxis in Bio-Betrieben und konventionellen Ställen weiterhin praktiziert – während die Molkereien mit Tierwohl, enger Mensch-Tier-Beziehung und lebendiger Dorfkultur werben.
Jetzt sagt ein Gericht: Diese Haltung verursacht bei den Tieren erhebliche und länger anhaltende Leiden.
Ein Schuldspruch, der Veterinärämtern bundesweit Mut machen könnte, endlich konsequent gegen diese Haltungsform vorzugehen.
Das heißt auch, Veterinärbehörden müssen nicht auf ein ausdrücklich formuliertes Verbot warten, um gegen tierquälerische Haltungsbedingungen vorzugehen. Im Gegenteil: Es ist sogar ihre Pflicht, dies zu tun.
Dieser Fall zeigt: Eine wissenschaftsbasierte Einordnung macht sichtbar, wie Haltungsbedingungen sich auf das Wohlergehen der Tiere auswirken. Unsere Gutachten und Analysen liefern die Faktenbasis, die Gerichte, Behörden und Medien benötigen, um rechtliche Konsequenzen zu ziehen und Tierleid nicht länger zu tolerieren.
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