Welche Rolle spielen wirtschaftliche Interessen bei politischen Entscheidungen über den Tierschutz?

Die Europäische Kommission hält entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen an der Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem Kohlendioxid (CO₂) fest. Das machte EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz Olivér Várhelyi im Juni 2026 in einem Schreiben an Tierschutzorganisationen deutlich. Darin erkennt die Kommission ausdrücklich an, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) CO₂ als belastend für Schweine bewertet. Ein Verbot plant die EU dennoch nicht. Die Begründung: Alternative Verfahren seien für die industrielle Schlachtung nicht praktikabel und wirtschaftlich.
Diese Aussage und in den Medien kursierendes Videomaterial aus CO₂-Gondeln hat eine neue Debatte ausgelöst – obwohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse keineswegs neu sind. Seit mehr als zwanzig Jahren bestätigt die EFSA erhebliche Belastungen der Tiere durch die CO₂-Betäubung. Der Fall zeigt beispielhaft, wie in der Europäischen Union wissenschaftliche Beratung funktioniert und welche Rolle wirtschaftliche Interessen bei der Gesetzgebung spielen.
Die Kritik kommt nicht mehr nur von Tierschutzorganisationen. Auch im Europäischen Parlament wächst der Druck auf die Kommission. Der österreichische Europaabgeordnete Thomas Waitz (Grüne/EFA) stellte Anfang 2026 eine eine Schriftliche Anfrage an die Kommission, ob die Betäubung mit hochkonzentriertem CO₂ angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse noch mit Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar sei. Dieser verpflichtet die EU, dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen bei ihrer Politik umfassend Rechnung zu tragen. Waitz fragte die Kommission außerdem, ob es einen Zeitplan für den Ausstieg aus der CO₂-Betäubung gäbe.
Schon 2025 hatte der belgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (EVP) nach den Konsequenzen aus dem EU-Forschungsprojekt „PigStun“ gefragt. Er wollte wissen, wie die Kommission die dort gewonnenen Erkenntnisse nutzen will und ob sie gesetzgeberische Konsequenzen plant. Die Antwort von Várhelyi beschränkt sich darauf, dass die dort untersuchten Alternativen tatsächlich besser seien als CO₂ – und deswegen von der EU zugelassen.
Auch auf nationaler Ebene wächst der Druck. Die Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen) griff die CO₂-Betäubung im Januar 2026 in einer Bundestagsrede im Bezug auf Bildmaterial aus Schlachthöfen auf. Mayer verbindet die Debatte mit der Forderung nach größerer Transparenz und öffentlicher Kontrolle in Schlachtbetrieben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority) wurde 2002 als Reaktion auf mehrere Lebensmittelskandale gegründet. Die Behörde mit Sitz in Parma untersucht, welche Risiken für Menschen und Tiere entlang der Lebensmittelkette entstehen können, etwa durch den Einsatz von Pestiziden oder Zusatzstoffen. Da Tiere einen Teil der Lebensmittelproduktion darstellen, bewertet sie auch die Haltungsbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft sowie ihre Behandlung bei Transport und Schlachtung.
Ihre Aufgabe besteht darin, Risiken unabhängig zu bewerten und den Stand der wissenschaftlichen Forschung zusammenzufassen. Die EFSA spricht Empfehlungen aus, erlässt jedoch keine Gesetze. Politische Entscheidungen treffen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten.
Diese Rollenverteilung erklärt, warum wissenschaftliche Erkenntnisse nicht automatisch zu strengeren Vorschriften führen.
Bereits 2004 veröffentlichte die EFSA ihr erstes umfassendes Gutachten zur CO₂-Betäubung von Schweinen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass hohe CO₂-Konzentrationen zwar zuverlässig eine Bewusstlosigkeit herbeiführen, die Tiere zuvor jedoch erhebliche Belastungen erfahren. Das liegt an der stark aversiven, also abschreckenden Wirkung des Gases. Die Studien zeigen: Sobald die Schweine das CO₂ einatmen, zeigen sie starke Abwehrreaktionen. Sie versuchen zu fliehen, schnappen nach Luft und schreien. Beschrieben werden Schmerzen durch die Reizung der Schleimhäute, Atemnot, Angstreaktionen und Abwehrbewegungen. Da das Gas selbst das Problem ist, ist die Methode nicht optimierbar.
In den folgenden Jahren bestätigten weitere Studien diese Erkenntnisse. Besonders deutlich formulierte die EFSA ihre Bewertung 2020. Dort heißt es, dass hohe CO₂-Konzentrationen Schmerzen, Angst und Atemnot verursachen. Das machet sie aus Tierschutzsicht höchst problematisch. Die EU-Schlachtverordnung gibt vor, dass Tiere durch die Betäubung „ohne Schmerzen in eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit” versetzt werden müssen. Die Behörde verweist daher auf alternative Betäubungsverfahren, die das Leiden der Tiere verringern könnten und so den gesetzlichen Vorschriften gerecht würden.
Als die Europäische Union 2009 die neue Schlachtverordnung erarbeitete, lag das wissenschaftliche Gutachten der EFSA bereits vor. Die Kommission bezog sie sogar ausdrücklich in ihre Beratungen ein. Trotzdem blieb die CO₂-Betäubung zulässig.
Die Kommission stellte die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht infrage, entschied sich aber aus politischen Gründen gegen ein Verbot. Sie kam zu dem Schluss, dass ein Ausstieg erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die europäische Schlachtindustrie hätte.
Diese Argumentation prägt die Haltung der Kommission bis heute, 17 Jahre später. Auch Várhelyi verweist darauf, dass Alternativen bereits zulässig seien, ihre breite industrielle Anwendung jedoch bislang nicht erreicht sei. Die Schlachtindustrie zu verpflichten, diese Alternativen zu nutzen, will die EU nicht.
Unabhängig von der CO₂-Debatte stand auch die EFSA in den vergangenen Jahren öffentlich in der Kritik. Umwelt- und Verbraucherorganisationen bemängelten wiederholt mögliche Interessenkonflikte einzelner Expert_innen und forderten mehr Transparenz bei wissenschaftlichen Bewertungen. Eine Studie der lobby-kritischen Organisation Corporate Europe Observatory fand 2013 heraus, dass mehr als die Hälfte der EFSA-Wissenschaftler_innen Verbindungen zur Lebensmittelindustrie hatten. Die EFSA reagierte mit verschärften Transparenz- und Unabhängigkeitsvorschriften.
Auch in anderen Bereichen des europäischen Tierschutzes werden Empfehlungen der EFSA nicht in geltendes Recht umgesetzt. Das gilt etwa für Tiertransporte, Käfighaltung oder Besatzdichten. Regelmäßig empfiehlt die Behörde strengere Standards, als sie später politisch beschlossen werden.
Die Gesetzgebung zögert, schwächt die Vorschläge ab oder verschiebt Gesetzesinitiativen, da sie die rein wissenschaftlichen Erkenntnisse mit massiven wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby, geopolitischen Handelsfragen und dem politischen Konsens der Mitgliedstaaten abwägt. Während die EFSA basierend auf tierschutzfachlichen Fakten strengere Vorgaben fordert, bewegt sich die Kommission in einem politischen Spannungsfeld. Doch nicht nur neue Gesetze oder Änderungen bleiben hinter den wissenschaftlichen Empfehlungen zurück. Viele legale Praxen aus der industriellen Tierhaltung verstoßen eindeutig gegen die bereits bestehenden Tierschutzgesetze.
Der Fall der CO₂-Betäubung macht die Kontroverse besonders sichtbar. Die wissenschaftliche Evidenz liegt seit mehr als zwei Jahrzehnten auf dem Tisch, die Europäische Kommission stellt sie nicht infrage. Sie entscheidet sich jedoch bislang dagegen, daraus ein Verbot abzuleiten. Der eigentliche Konflikt liegt nicht zwischen Wissenschaft und Politik per sé, sondern in der politischen Prioritätensetzung. Das wirtschaftliche Interesse an Schweinefleisch sticht das wissenschaftlich belegte Tierleid der EFSA-Berichte aus.
Die Europäische Kommission hält entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen an der Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem Kohlendioxid (CO₂) fest. Das machte EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz Olivér Várhelyi im Juni 2026 in einem Schreiben an Tierschutzorganisationen deutlich. Darin erkennt die Kommission ausdrücklich an, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) CO₂ als belastend für Schweine bewertet. Ein Verbot plant die EU dennoch nicht. Die Begründung: Alternative Verfahren seien für die industrielle Schlachtung nicht praktikabel und wirtschaftlich.
Diese Aussage und in den Medien kursierendes Videomaterial aus CO₂-Gondeln hat eine neue Debatte ausgelöst – obwohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse keineswegs neu sind. Seit mehr als zwanzig Jahren bestätigt die EFSA erhebliche Belastungen der Tiere durch die CO₂-Betäubung. Der Fall zeigt beispielhaft, wie in der Europäischen Union wissenschaftliche Beratung funktioniert und welche Rolle wirtschaftliche Interessen bei der Gesetzgebung spielen.
Die Kritik kommt nicht mehr nur von Tierschutzorganisationen. Auch im Europäischen Parlament wächst der Druck auf die Kommission. Der österreichische Europaabgeordnete Thomas Waitz (Grüne/EFA) stellte Anfang 2026 eine eine Schriftliche Anfrage an die Kommission, ob die Betäubung mit hochkonzentriertem CO₂ angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse noch mit Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar sei. Dieser verpflichtet die EU, dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen bei ihrer Politik umfassend Rechnung zu tragen. Waitz fragte die Kommission außerdem, ob es einen Zeitplan für den Ausstieg aus der CO₂-Betäubung gäbe.
Schon 2025 hatte der belgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (EVP) nach den Konsequenzen aus dem EU-Forschungsprojekt „PigStun“ gefragt. Er wollte wissen, wie die Kommission die dort gewonnenen Erkenntnisse nutzen will und ob sie gesetzgeberische Konsequenzen plant. Die Antwort von Várhelyi beschränkt sich darauf, dass die dort untersuchten Alternativen tatsächlich besser seien als CO₂ – und deswegen von der EU zugelassen.
Auch auf nationaler Ebene wächst der Druck. Die Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen) griff die CO₂-Betäubung im Januar 2026 in einer Bundestagsrede im Bezug auf Bildmaterial aus Schlachthöfen auf. Mayer verbindet die Debatte mit der Forderung nach größerer Transparenz und öffentlicher Kontrolle in Schlachtbetrieben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority) wurde 2002 als Reaktion auf mehrere Lebensmittelskandale gegründet. Die Behörde mit Sitz in Parma untersucht, welche Risiken für Menschen und Tiere entlang der Lebensmittelkette entstehen können, etwa durch den Einsatz von Pestiziden oder Zusatzstoffen. Da Tiere einen Teil der Lebensmittelproduktion darstellen, bewertet sie auch die Haltungsbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft sowie ihre Behandlung bei Transport und Schlachtung.
Ihre Aufgabe besteht darin, Risiken unabhängig zu bewerten und den Stand der wissenschaftlichen Forschung zusammenzufassen. Die EFSA spricht Empfehlungen aus, erlässt jedoch keine Gesetze. Politische Entscheidungen treffen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten.
Diese Rollenverteilung erklärt, warum wissenschaftliche Erkenntnisse nicht automatisch zu strengeren Vorschriften führen.
Bereits 2004 veröffentlichte die EFSA ihr erstes umfassendes Gutachten zur CO₂-Betäubung von Schweinen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass hohe CO₂-Konzentrationen zwar zuverlässig eine Bewusstlosigkeit herbeiführen, die Tiere zuvor jedoch erhebliche Belastungen erfahren. Das liegt an der stark aversiven, also abschreckenden Wirkung des Gases. Die Studien zeigen: Sobald die Schweine das CO₂ einatmen, zeigen sie starke Abwehrreaktionen. Sie versuchen zu fliehen, schnappen nach Luft und schreien. Beschrieben werden Schmerzen durch die Reizung der Schleimhäute, Atemnot, Angstreaktionen und Abwehrbewegungen. Da das Gas selbst das Problem ist, ist die Methode nicht optimierbar.
In den folgenden Jahren bestätigten weitere Studien diese Erkenntnisse. Besonders deutlich formulierte die EFSA ihre Bewertung 2020. Dort heißt es, dass hohe CO₂-Konzentrationen Schmerzen, Angst und Atemnot verursachen. Das machet sie aus Tierschutzsicht höchst problematisch. Die EU-Schlachtverordnung gibt vor, dass Tiere durch die Betäubung „ohne Schmerzen in eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit” versetzt werden müssen. Die Behörde verweist daher auf alternative Betäubungsverfahren, die das Leiden der Tiere verringern könnten und so den gesetzlichen Vorschriften gerecht würden.
Als die Europäische Union 2009 die neue Schlachtverordnung erarbeitete, lag das wissenschaftliche Gutachten der EFSA bereits vor. Die Kommission bezog sie sogar ausdrücklich in ihre Beratungen ein. Trotzdem blieb die CO₂-Betäubung zulässig.
Die Kommission stellte die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht infrage, entschied sich aber aus politischen Gründen gegen ein Verbot. Sie kam zu dem Schluss, dass ein Ausstieg erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die europäische Schlachtindustrie hätte.
Diese Argumentation prägt die Haltung der Kommission bis heute, 17 Jahre später. Auch Várhelyi verweist darauf, dass Alternativen bereits zulässig seien, ihre breite industrielle Anwendung jedoch bislang nicht erreicht sei. Die Schlachtindustrie zu verpflichten, diese Alternativen zu nutzen, will die EU nicht.
Unabhängig von der CO₂-Debatte stand auch die EFSA in den vergangenen Jahren öffentlich in der Kritik. Umwelt- und Verbraucherorganisationen bemängelten wiederholt mögliche Interessenkonflikte einzelner Expert_innen und forderten mehr Transparenz bei wissenschaftlichen Bewertungen. Eine Studie der lobby-kritischen Organisation Corporate Europe Observatory fand 2013 heraus, dass mehr als die Hälfte der EFSA-Wissenschaftler_innen Verbindungen zur Lebensmittelindustrie hatten. Die EFSA reagierte mit verschärften Transparenz- und Unabhängigkeitsvorschriften.
Auch in anderen Bereichen des europäischen Tierschutzes werden Empfehlungen der EFSA nicht in geltendes Recht umgesetzt. Das gilt etwa für Tiertransporte, Käfighaltung oder Besatzdichten. Regelmäßig empfiehlt die Behörde strengere Standards, als sie später politisch beschlossen werden.
Die Gesetzgebung zögert, schwächt die Vorschläge ab oder verschiebt Gesetzesinitiativen, da sie die rein wissenschaftlichen Erkenntnisse mit massiven wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby, geopolitischen Handelsfragen und dem politischen Konsens der Mitgliedstaaten abwägt. Während die EFSA basierend auf tierschutzfachlichen Fakten strengere Vorgaben fordert, bewegt sich die Kommission in einem politischen Spannungsfeld. Doch nicht nur neue Gesetze oder Änderungen bleiben hinter den wissenschaftlichen Empfehlungen zurück. Viele legale Praxen aus der industriellen Tierhaltung verstoßen eindeutig gegen die bereits bestehenden Tierschutzgesetze.
Der Fall der CO₂-Betäubung macht die Kontroverse besonders sichtbar. Die wissenschaftliche Evidenz liegt seit mehr als zwei Jahrzehnten auf dem Tisch, die Europäische Kommission stellt sie nicht infrage. Sie entscheidet sich jedoch bislang dagegen, daraus ein Verbot abzuleiten. Der eigentliche Konflikt liegt nicht zwischen Wissenschaft und Politik per sé, sondern in der politischen Prioritätensetzung. Das wirtschaftliche Interesse an Schweinefleisch sticht das wissenschaftlich belegte Tierleid der EFSA-Berichte aus.
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